AGB

§ 1 Angebot

Unser Angebot erfolgt freibleibend und unverbindlich. Der Irrtum ist vorbehalten. Es ist nur für den Empfänger bestimmt und darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen einen Schadensersatzanspruch in voller Provisionshöhe. Ein Interessent kann sich nur darauf berufen, wegen des angebotenen Objektes bereits mit dem Auftraggeber oder anderen Maklern in Verhandlungen zu stehen, wenn er uns innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Angebots mitteilt, wann und woher er diese Kenntnis erlangt hat. In allen anderen Fällen ist er zur Zahlung der Provision verpflichtet.

§ 2 Zustandekommen des Vermittlungsauftrags

Die Annahme des Angebots, die Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Rückfragen oder Besichtigungen bedeuten Auftragserteilung und Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 3 Provisionszahlungspflicht

Mit Abschluß eines durch unseren Nachweis bzw. Vermittlung zustande gekommenen Kaufvertrags, Mietvertrags oder sonstigen Vertrages ist, wenn nicht anders vereinbart, die ortsübliche Nachweis oder Vermittlungsgebühr verdient und am Tage des Vertragsschlusses zur Zahlung fällig. Zur Entstehung des Provisionsanspruches genügt jeder Nachweis. Kommt statt des eingeleiteten Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande, ist dafür Provision zu zahlen.

Die Provision ist innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig, Zahlung netto Kasse.

§ 4 Auskunftspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns sofort bei Vertragsabschluss oder Geschäftsabschluss seine Vertragspartner zu benennen, auch dann, wenn wir am Zustandekommen nicht beteiligt sind. Wir behalten uns ausdrücklich entgeltliche Tätigkeit für den anderen Teil für den Fall vor, dass für ihn nicht ohnehin schon eine Provisionspflicht besteht.

§ 5 Erfüllunsort und Gerichtsstand

Erfüllunsort und Gerichtsstand ist München.

§ 6 Haftungsausschluss

Die Firma Nice Living Immobilien haftet nicht für Vermögens- und Vertrauensschäden, die bei ordnungsgemäßer Prüfung aller Bonitätsunterlagen dadurch entstehen, dass der Kunde seiner Mietzinszahlungspflicht nicht nachkommt.

§ 7 Salvatorische Klausel und Änderungen

Sollte ein Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Klausel unwirksam sein, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Änderungen und Abmachungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.